Bei der Hauptuntersuchung (HU) und der seit dem 01. Januar 2010 integrierten Abgasuntersuchung (AU) wird Ihr Fahrzeug ohne Zerlegung auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit laut StVZO und Einhaltung der Emissionswerte nach EU-Richtlinien 2009/40/EG und 2010/48/EU geprüft.
Das Prüfintervall beträgt für PKW 36 Monate nach der Erstzulassung und 24 Monate für die Folgeuntersuchungen. Bei Überschreitung des Prüfintervalls um mehr als 2 Monate ist ein Säumnisaufschlag von 20% auf die reguläre Prüfgebühr zu entrichten.